Privatleistungen
Biofeedback
Die Biofeedbacktherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, welches zur Behandlung psychosomatischer, psychischer und körperlicher Probleme und auch zur allgemeinen Gesundheitsförderung eingesetzt wird.
Durch Biofeedback werden unbewusst ablaufende Prozesse im eigenen Körper (wie z.B. Atmung, Herzfrequenz, Körpertemperatur, Hautleitwert, Muskelspannung) gemessen und visuell sichtbar gemacht. In weiterer Folge lernt man, ausgewählte Bereiche gezielt zu beeinflussen und für sich positiv zu verändern.
Nachweislich wirksam ist Biofeedback bei:
- Angststörungen
- Problemen in der Affektregulation
- Kopfschmerzen
- Konzentrationsproblemen und innere Unruhe
- Körperliche Anspannung, Bruxismus
- Nicht-kardialer Brustschmerz
- Haltungsbezogene Schmerzprobleme
- Depressive Störungen
- Reizdarmsyndrom
- Morbus Raynaud
Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist es für beide Elternteile verpflichtend, sich darüber zu informieren, wie Kinder auf die Trennung ihrer Eltern reagieren und wie sie sie dabei unterstützen können. Diese Beratung können Eltern gemeinsam oder einzeln besuchen. Ziel der Beratung ist es, Eltern darin zu unterstützen ihre Kinder bei der Bewältigung dieser neuen Situation zu stärken.
Inhaltlich werden u.a. folgende Bereiche besprochen und es kann auch gerne auch individuelle Fragen eingegangen werden:
- Wie erleben Kinder die Scheidungssituation?
- Wie sage ich es meinem Kind?
- Was sind typische Reaktionen und Gefühle von Kindern und Jugendlichen in dieser Situation?
- Wie kann es gelingen trotz der Trennung, dennoch gemeinsam „Eltern“ zu sein und zwischen Paarkonflikt und elterlicher Verantwortung zu trennen?
- Welches Betreuungsmodell kommt den Bedürfnissen der Kinder entgegen und wie können auch die Bedürfnisse der Eltern berücksichtigt werden?
Allgemeine Informationen:
Kosten: 70 Euro
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Inhalte der Beratung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung (VPU und NS)
Landesstelle Villach: Dr. Christoph Schneidergruber
Zweigstelle Hermagor: Mag. Elisabeth Sternbacher-Gabriel
Ich bitte um telefonische Kontaktaufnahme (04282/20121) und berate Sie gerne persönlich und unverbindlich bezüglich Ablauf, Kosten, Dauer u.w.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.fair-partner.at
Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung (WVP)
Für die Antragstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ist eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung notwendig.
Hierbei handelt es sich um ein psychologisches Gutachten, das Auskunft darüber gibt, ob Sie die Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz bzw. das Führen einer Waffe erfüllen. Überprüft wird, ob eine Neigung besteht unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.
Ablauf
Der Ablauf der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung ist laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen:
- Persönliches Gespräch, u.a. über die Gründe der Antragstellung
- Psychologische Diagnostik: Beantwortung von Fragen zu relevanten Persönlichkeitsmerkmalen anhand von Fragebögen. Die Vorgabe erfolgt an einem Testsystem. Es sind keinerlei Computerkenntnisse notwendig.
Nach Abschluss der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung (Stufe 1) wird Ihnen, im Falle einer positiven Beurteilung, ein Gutachten übermittelt, dass Sie der Behörde vorlegen.
Ist eine positive Beurteilung in Stufe 1 nicht möglich, können Sie sich entweder für eine weiterführende Begutachtung (Stufe 2) entscheiden oder die Überprüfung beenden.
Bei einem negativen Gutachten erhält die Behörde eine Meldung, dass ein negatives Gutachten vorliegt.
Dauer: 1-2 Stunden
Kosten: Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses: 283,20 Euro (inkl. MwSt.)